Nachteilsausgleich

Einer kleinen Anzahl Schülerinnen und Schüler können wir bei den Prüfungen einen Nachteilsausgleich gewähren. Der Nachteilsausgleich umfasst Anpassungen und Zugangsregelungen für Prüfungen, um zu verhindern, dass ein Kandidat aufgrund einer Lernbehinderung oder einer vorübergehenden Verletzung benachteiligt wird.

Ein Nachteilsausgleich kann nicht beliebig gewährt werden und dient einzig dazu, Kandidatinnen und Kandidaten mit Benachteiligungen die gleichen Chancen einzuräumen wie den anderen Teilnehmenden.

Zusammengefasst, einen Nachteilsausgleich wird erst nach einer umfassenden Prüfung einer nachgewiesenen Beeinträchtigung gewährt.